1. Umfang
Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Auftraggebers, im Folgenden: Auftraggeber, finden keine Anwendung, es sei denn, die Foto- und Videografin
Dorothea Brandt, im Folgenden: Auftragnehmer, hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
„Fotografien und Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer erstellten digitalen Produkte
(insbesondere Fotografien und Videos), unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, mit dem
sie erstellt oder produziert wurden. Hierzu zählen insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotos,
gedruckte oder belichtete Fotos in Fotobüchern und Alben, digitale Fotos in Online-Galerien oder auf
anderen Datenträgern gespeicherte Fotos und Videos.
2. Pflichten des Kunden
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass dem Auftragnehmer alle für die fristgerechte Ausführung des
Auftrages erforderlichen Informationen (Terminplan, Anfahrtsbeschreibung, Sonderwünsche etc.) vorliegen.
Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrages, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber dieser
Verpflichtung nicht nachkommt, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gehen nicht zu Lasten des
Auftragnehmers und gelten als zu vergütende Arbeitszeit des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Shootings (Fotografie und Videografie) an den jeweiligen Standorten
gestattet ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren
erlaubt ist oder welche Rechte an den auf den Fotos abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder
Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Auftraggeber stellt den
Auftragnehmer schad- und klaglos für den Fall, dass Dritte wegen einer Verletzung dieser Verpflichtung
Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Mängelrüge muss vom Auftraggeber schriftlich erfolgen; diese müssen spätestens 14 Tage nach
Lieferung der Fotos und Videos beim Auftragnehmer eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotos und
Videos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3. Leistung des Auftragnehmers
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl das fotografische Verfahren als auch die Auswahl
und Bearbeitung der aufgenommenen Fotografien und Videos der künstlerische Freiheit des Auftragnehmers
unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen im Sinne der vorstehenden Ausführungen sind daher
ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers werden in maximal zwei s.g. Feedbackschleifen eingepflegt. Sollten darüber hinaus Änderungswünsche bestehen, bedürfen diese einer weiteren Vereinbarung (Feedbackschleifen) und Bestellung und sind gesondert zu vergüten.
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl an
Fotos oder Videos.
Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Aufnahmen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es sich dabei
um eine realistische Darstellung von Personen, Prozessen und Dingen handelt. Sofern nicht anders
vereinbart, umfasst die Bildbearbeitung nur die Grundretusche (Korrektur von Licht, Fokus und Rahmen
sowie Entwicklung der Rohdaten, einfache Retusche und Korrekturen). Eine weitergehende Bearbeitung der
Fotos und Videos (umfangreiche Retusche) ist nicht inbegriffen.
4. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer fotografiert das Shooting (Fotografie und Videografie) des Auftraggebers vertragsgemäß.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, an diesem Tag zusätzliche Stunden zu leisten.
Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgewählten und nach eigenem Ermessen bearbeiteten Fotos und
Videos in einem nach alleinigem Ermessen des Auftraggebers gewählten Dateiformat (z. B. jpeg, mp4)
herauszugeben. Die RAW-Dateien der Fotos werden unter keinen Umständen veröffentlicht.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Fotografien und Videos innerhalb von zwei Wochen nach
dem Shooting im abgesprochenen Format zur Verfügung. Bei der Erstellung besonders aufwendiger
Zusatzprodukte (z. B. Alben) wird ein gesonderter Übergabetermin entsprechend den damit verbundenen
Zeitvorgaben vereinbart.
Mit der Überlassung der Fotos an den Auftraggeber haftet dieser für Verlust, Zerstörung und Beschädigung.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus
aufzubewahren.
5. Gebühren und Kosten
Übersteigt die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird für jede weitere
angefangene Stunde ein Honorar von 100,00 € erhoben.
Die Zahlung des vereinbarten Preises ist in Vorkasse zu vom Auftragnehmer zu erbringen. Mit Zahlung der Gebühren ist der Vertrag geschlossen. Dies bedeutet, dass der Kunde zur Leistung einer Vorauszahlung verpflichtet ist.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf folgendem Konto des
Auftragnehmers:
Kontoinhaberin: Dorothea
IBAN: DE18 2004 1188 0132 5125 00
Die Zahlen ist nach Akzeptanz des Angebotes und der Einreichung der Rechnung in voller Höhe und im angegebenen Zeitraum zu tätigen, sofern nicht anders vereinbart.
Für den Fall, dass die vereinbarte Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, sind die Auftragnehmer berechtigt, ihre vertraglich zugesicherte Leistung zurückzuhalten.
Sämtliche Reisen des Auftragnehmers erfolgen von und nach Meiningen. Für eine Fahrt im Umkreis von
20 km um Meiningen wird kein Entgelt erhoben, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Überschreitet die An- und Abreise zum Veranstaltungsort die zuvor vereinbarte Distanz, gilt folgendes:
werden für jeden weiteren Kilometer folgende Fahrtkosten berechnet: 0,40 €. Bahn- oder Flugreisen sowie
ggf. erforderliche Übernachtungen werden nach tatsächlichem Aufwand für die Unterbringung abgerechnet.
Sofern vereinbart, stellt der Kunde ein Einzelzimmer in der Nähe des Shootings zur Verfügung.
Normalerweise sind zwei Übernachtungen erforderlich, um eine pünktliche Ankunft am Ort zu gewährleisten.
Sonstige im Zusammenhang mit der Bestellung anfallende Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto
und Verpackung sind im Honorar nicht enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. Während des Auftrages
werden dem Auftragnehmer entsprechende Erfrischungen und Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung
gestellt.
6. Änderungen, Erweiterungen und Stornierungen von Bestellungen
Wird eine Bestellung von einer der Parteien in Ausübung ihres gesetzlichen Widerrufsrechts storniert, gelten
die nachstehenden Regelungen.
Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber
Schadensersatz in Höhe des in Ziffer 5. dieses Vertrages genannten Teils der vereinbarten Vergütung zu
verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden
entstanden ist Verlust oder gar kein Verlust vorliegt oder dass der Auftragnehmer die Stornierung zu
vertreten hat.
Kann der Auftragnehmer eine Leistung aufgrund von Krankheit oder anderen von ihm zu vertretenden
Umständen nicht erbringen, wird die Zahlung an den Auftraggeber zurückerstattet.
Etwaige Widerrufsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht
Der Kunde erwirbt ein gewerbliches Nutzungsrecht an den Fotos und Videos für kommerzielle Zwecke (print & online Bereich in nationalen und internationalen Bereich).
Der Kunde erwirbt ein Nutzungsrecht an den Fotos und Videos für gewerbliche Zwecke. Für diese Zwecke
wird das Recht eingeräumt, die Fotos und Videos zu vervielfältigen und an Dritte weiterzugeben.
Bei der Verwendung ist der Name des Auftragnehmers stets mit anzugeben. Andere Dienstleister dürfen die
Fotos und Videos nur nach Genehmigung durch den Auftragnehmer verwenden.
8. Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung eingeräumt.
Der Auftragnehmer wählt die Fotos und Videos aus. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erhalt
sämtlicher Fotos und Videos.
Die Fotos und Videos dürfen nur im Original verwendet werden. Jede Bearbeitung oder Veränderung bedarf
der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
Vorhandene Metadateneinträge der Fotos und Videos müssen erhalten bleiben.
Dem Auftragnehmer ist es gestattet, ausschließlich den Auftraggeber zeigende Fotografien und Videos zu
Werbe- und Illustrationszwecken in Veröffentlichungen (z. B. Ausstellungen, Messen, eigene Website, Blog,
soziale Medien, Fachzeitschriften für Fotografie und Videografie) zu verwenden.
Widerspricht der Auftraggeber einer Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer zu Werbezwecken
ausdrücklich, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Fotos aus anderen Aufträgen in Anzeigen zu verwenden. In
diesem Fall erhöhen sich die Vergütungsansprüche um 20 %.
9. Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren und Videografien
erlaubt ist oder welche Rechte an den auf den Fotos und Videos abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten
oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Auftraggeber stellt
den Auftragnehmer schad- und klaglos für den Fall, dass Dritte wegen einer Verletzung dieser Verpflichtung
Schadensersatzansprüche geltend machen.
Für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber darstellen,
haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruhen. Dies
gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für indirekte
Schäden wird kein Ersatz geleistet. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf
den Schaden begrenzt, den der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder mit dem er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte
rechnen müssen.
Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankung,
Flugausfall, Unfall etc.). Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für unverschuldete Sachmängel
(defekte technische Anlagen etc.) sowie für die daraus resultierende Unmöglichkeit weiterer Aufnahmen.
Ist die Durchführung des Auftrages zum vorgesehenen Termin aus Gründen, die die Parteien nicht zu
vertreten haben, tatsächlich oder rechtlich nicht möglich, werden die Parteien zunächst versuchen, einen
Ersatztermin zu finden. Auf andere Buchungen des Auftragnehmers haben beide Seiten Rücksicht zu
nehmen. Insbesondere ist die Abtretung dann nicht tatsächlich unmöglich, wenn dem Auftraggeber eine
entsprechende Anpassung zumutbar ist, die Veranstaltung den veränderten Umständen anzupassen, um sie
in veränderter Umgebung durchführen zu können.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen den
Auftragnehmer aufrechnen. Dasselbe gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Auftragnehmers.
11. Textform
Ergänzungen und Änderungen des Vertrags zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unabhängig davon bleiben individuelle Vereinbarungen maßgebend.
12. Anwendbares Recht
Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch
der Schutz durch zwingende Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, nicht beeinträchtigt wird (Günstigkeitsprinzip).
Erfüllungsort für alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zu erbringenden
Leistungen ist Meiningen. Gerichtsstand ist Meiningen, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Das Recht, auch
das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Eine Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
Hiermit akzeptiere ich die AGBs von Dorothea Brandt zum Shootings (Fotografie und Videografie) mit
Dorothea Brandt.