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AGBs
1. Geltungsbereich und Anbieterin Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Dorothea Brandt – BRANDT PRESENCE STUDIO, Wettiner Str. 8, 98617 Meiningen, nachfolgend „Auftragnehmerin“, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Auftraggeber:in“. Die Leistungen umfassen insbesondere Businessfotografie, Brandfotografie, Portraitfotografie, Videografie, Brand Videos, visuelle Konzepte, visuelle Auftrittsberatung, Workshops, Audits, Strategie- und Konzeptionsleistungen sowie begleitende Leistungen zur professionellen Außenwirkung und Markenkommunikation. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss, Angebot und Leistungsumfang Angebote der Auftragnehmerin sind – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot in Textform angenommen, eine Buchung bestätigt oder eine vereinbarte Anzahlung beziehungsweise Vergütung geleistet wurde. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, zusätzliche Nutzungsrechte, Zusatztermine, umfangreiche Retuschen, weitere Korrekturschleifen oder zusätzliche Ausspielungen sind gesondert zu vergüten. Strategische Empfehlungen, Konzepte und kreative Leistungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Beauftragung bekannten Informationsstand. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, konkrete Kundengewinnung oder Förderfähigkeit wird nicht geschuldet.
3. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber:innen Auftraggeber:innen stellen rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Freigaben und Zugänge bereit, die für Konzeption, Planung, Durchführung und Fertigstellung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Briefings, Terminpläne, Markenunterlagen, Locationinformationen, Freigaben, Bildwünsche, Ansprechpartner:innen und organisatorische Angaben. Auftraggeber:innen sind dafür verantwortlich, dass Shootings, Filmaufnahmen oder sonstige Produktionen an den jeweiligen Orten zulässig sind und erforderliche Genehmigungen, Hausrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter geklärt sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Termine, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, können gesondert berechnet werden.
4. Kreative und fachliche Gestaltungsfreiheit BRANDT PRESENCE STUDIO · Seite 1 Fotografie, Videografie, Bildauswahl, Bildbearbeitung, Schnitt, visuelle Konzeption und strategische Einordnung unterliegen der fachlichen und kreativen Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin, soweit nicht konkrete Vorgaben ausdrücklich vereinbart wurden. Die Auftragnehmerin wählt die zu bearbeitenden und zu liefernden Bilder, Sequenzen oder Dateien nach fachlichem Ermessen aus. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Rohdaten, RAW-Dateien, unbearbeiteter Dateien, Projektdateien oder nicht ausgewählter Aufnahmen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Bildbearbeitung umfasst – sofern nicht anders vereinbart – eine professionelle Grundbearbeitung und angemessene Retusche. Umfangreiche Beauty-Retusche, Composings, besondere Montagen, zusätzliche Videoschnitte oder nachträgliche Stiländerungen sind gesondert zu beauftragen.
5. Termine, Verschiebungen und Ausfall Vereinbarte Termine sind verbindlich. Muss ein Termin aus wichtigem Grund verschoben werden, stimmen sich die Parteien über einen Ersatztermin ab. Wetterbedingte, krankheitsbedingte oder organisatorisch notwendige Verschiebungen werden einvernehmlich gelöst, soweit möglich. Sagt die Auftraggeber:in einen vereinbarten Produktions-, Beratungs- oder Workshoptermin kurzfristig ab oder erscheint nicht, kann die Auftragnehmerin bereits entstandene Aufwände, reservierte Zeitfenster, Fremdkosten sowie eine angemessene Ausfallvergütung berechnen. Gesetzliche Rechte von Verbraucher:innen bleiben unberührt. Kann die Auftragnehmerin einen Termin aus wichtigem Grund, Krankheit, höherer Gewalt oder nicht zu vertretenden Umständen nicht durchführen, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit gesetzlich zwingend vorgesehen.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Nebenkosten Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten kann eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung vereinbart werden. Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungen, Parkgebühren, Locationmieten, Materialkosten, externe Dienstleister:innen, Lizenzen, Druckkosten oder sonstige projektspezifische Nebenkosten sind nur dann enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Andernfalls werden sie nach Aufwand oder nach vorheriger Abstimmung berechnet. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, Lieferungen auszusetzen oder Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung nicht einzuräumen.
7. Lieferung, Abnahme und Korrekturen Lieferfristen ergeben sich aus dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Sie beginnen erst, wenn alle erforderlichen Informationen, Freigaben und Zahlungen vorliegen. Die Lieferung erfolgt in einem üblichen digitalen Format, zum Beispiel JPEG, PNG, PDF, MP4 oder einem anderen vereinbarten Format. Ein Anspruch auf bestimmte Dateiformate besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, sind bis zu zwei angemessene Korrektur- beziehungsweise Feedbackrunden enthalten. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder auf nachträglichen Richtungswechseln beruhen, werden gesondert vergütet. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform nachvollziehbar mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel angezeigt wurde.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte Alle Urheberrechte und Leistungsschutzrechte an Fotografien, Videos, Konzepten, Texten, Layouts, Präsentationen, Strategien und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Auftragnehmerin, soweit gesetzlich nicht anders vorgesehen. Nach vollständiger Zahlung erhält die Auftraggeber:in die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Ohne abweichende Vereinbarung umfasst dies ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Unternehmenskommunikation, Website, Social Media, Präsentationen, Pressearbeit, Angebote und übliche Marketingmaterialien. Eine Weitergabe an Dritte, Nutzung durch andere Dienstleister:innen, Bearbeitung, KI-Training, Verkauf, Unterlizenzierung oder Nutzung für fremde Marken ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Eine Urheberbenennung ist, soweit zumutbar und branchenüblich, vorzunehmen, zum Beispiel „Foto/Video: Dorothea Brandt – BRANDT PRESENCE STUDIO“.
9. Referenznutzung und Persönlichkeitsrechte Die Auftragnehmerin darf Projektergebnisse nur dann als Referenz, auf der Website, in Social Media, in Präsentationen, in Portfolios oder in sonstiger Eigenkommunikation verwenden, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung, Freigabe oder vertragliche Vereinbarung vorliegt. Soweit Personen erkennbar abgebildet sind, sind die jeweils erforderlichen Persönlichkeitsrechte und Einwilligungen zu beachten. Auftraggeber:innen stellen sicher, dass abgebildete Mitarbeitende, Kund:innen oder sonstige Personen entsprechend informiert wurden und erforderliche Freigaben vorliegen, sofern die Einholung dieser Freigaben nicht ausdrücklich von der Auftragnehmerin übernommen wurde. Vertrauliche Projekte oder Sperrfristen sind vor Projektbeginn in Textform mitzuteilen und individuell zu vereinbaren.
10. Widerruf bei Verbraucher:innen Sofern Auftraggeber:innen Verbraucher:innen im Sinne des Gesetzes sind und der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wird, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Diese bleiben unberührt. Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn die Auftragnehmerin die Leistung vollständig erbracht hat und die Verbraucher:in zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt hat, dass sie bei vollständiger Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht verliert. Bei individuell angefertigten oder personalisierten Leistungen können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht greifen. Eine konkrete Widerrufsbelehrung sollte bei Verbraucherbuchungen separat bereitgestellt werden.
11. Haftung Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet sie der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge, Reichweiten, Förderentscheidungen, Ranking-Ergebnisse oder Marketingwirkungen wird keine Haftung übernommen, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend gilt.
Für Inhalte, Angaben, Marken, Aussagen, Bildfreigaben, Rechte Dritter und rechtliche Zulässigkeit der Verwendung durch Auftraggeber:innen haften diese selbst, soweit diese Inhalte oder Nutzungen nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten sind.
12. Datenschutz, Vertraulichkeit und KI-Nutzung Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Vertrauliche Informationen, nicht veröffentlichte Unternehmensdaten, interne Strategien und persönliche Inhalte werden von beiden Parteien vertraulich behandelt. Der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge zur Unterstützung von Organisation, Text, Struktur, Bildauswahl oder Bearbeitung erfolgt nur im Rahmen angemessener Sorgfalt. Vertrauliche oder personenbezogene Inhalte werden nicht ohne berechtigten Zweck und angemessene Grundlage in externe Systeme eingegeben.
13. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Meiningen. Erfüllungsort ist, soweit zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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