AGBs
1. Geltungsbereich und Anbieterin
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen
zwischen Dorothea Brandt – BRANDT PRESENCE STUDIO, Wettiner Str. 8, 98617 Meiningen,
nachfolgend „Auftragnehmerin“, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Auftraggeber:in“.
Die Leistungen umfassen insbesondere Businessfotografie, Brandfotografie, Portraitfotografie,
Videografie, Brand Videos, visuelle Konzepte, visuelle Auftrittsberatung, Workshops, Audits,
Strategie- und Konzeptionsleistungen sowie begleitende Leistungen zur professionellen
Außenwirkung und Markenkommunikation.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen gelten nur,
wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle
Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss, Angebot und Leistungsumfang
Angebote der Auftragnehmerin sind – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage gültig. Ein Vertrag
kommt zustande, wenn das Angebot in Textform angenommen, eine Buchung bestätigt oder eine
vereinbarte Anzahlung beziehungsweise Vergütung geleistet wurde.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder
einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, zusätzliche
Nutzungsrechte, Zusatztermine, umfangreiche Retuschen, weitere Korrekturschleifen oder
zusätzliche Ausspielungen sind gesondert zu vergüten.
Strategische Empfehlungen, Konzepte und kreative Leistungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der
Beauftragung bekannten Informationsstand. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte
Reichweite, konkrete Kundengewinnung oder Förderfähigkeit wird nicht geschuldet.
3. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber:innen
Auftraggeber:innen stellen rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Freigaben und Zugänge bereit,
die für Konzeption, Planung, Durchführung und Fertigstellung erforderlich sind. Dazu gehören
insbesondere Briefings, Terminpläne, Markenunterlagen, Locationinformationen, Freigaben,
Bildwünsche, Ansprechpartner:innen und organisatorische Angaben.
Auftraggeber:innen sind dafür verantwortlich, dass Shootings, Filmaufnahmen oder sonstige
Produktionen an den jeweiligen Orten zulässig sind und erforderliche Genehmigungen, Hausrechte,
Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter geklärt sind, soweit nichts anderes
vereinbart wurde.
Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Termine, die durch verspätete oder unvollständige
Mitwirkung entstehen, können gesondert berechnet werden.
4. Kreative und fachliche Gestaltungsfreiheit
BRANDT PRESENCE STUDIO · Seite 1
Fotografie, Videografie, Bildauswahl, Bildbearbeitung, Schnitt, visuelle Konzeption und strategische
Einordnung unterliegen der fachlichen und kreativen Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin, soweit
nicht konkrete Vorgaben ausdrücklich vereinbart wurden.
Die Auftragnehmerin wählt die zu bearbeitenden und zu liefernden Bilder, Sequenzen oder Dateien
nach fachlichem Ermessen aus. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Rohdaten, RAW-Dateien,
unbearbeiteter Dateien, Projektdateien oder nicht ausgewählter Aufnahmen besteht nicht, sofern dies
nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Bildbearbeitung umfasst – sofern nicht anders vereinbart – eine professionelle Grundbearbeitung
und angemessene Retusche. Umfangreiche Beauty-Retusche, Composings, besondere Montagen,
zusätzliche Videoschnitte oder nachträgliche Stiländerungen sind gesondert zu beauftragen.
5. Termine, Verschiebungen und Ausfall
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Muss ein Termin aus wichtigem Grund verschoben werden,
stimmen sich die Parteien über einen Ersatztermin ab. Wetterbedingte, krankheitsbedingte oder
organisatorisch notwendige Verschiebungen werden einvernehmlich gelöst, soweit möglich.
Sagt die Auftraggeber:in einen vereinbarten Produktions-, Beratungs- oder Workshoptermin
kurzfristig ab oder erscheint nicht, kann die Auftragnehmerin bereits entstandene Aufwände,
reservierte Zeitfenster, Fremdkosten sowie eine angemessene Ausfallvergütung berechnen.
Gesetzliche Rechte von Verbraucher:innen bleiben unberührt.
Kann die Auftragnehmerin einen Termin aus wichtigem Grund, Krankheit, höherer Gewalt oder nicht
zu vertretenden Umständen nicht durchführen, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende
Ansprüche bestehen nur, soweit gesetzlich zwingend vorgesehen.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Nebenkosten
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind – sofern nicht anders
vereinbart – innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten kann
eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung vereinbart werden.
Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungen, Parkgebühren, Locationmieten, Materialkosten, externe
Dienstleister:innen, Lizenzen, Druckkosten oder sonstige projektspezifische Nebenkosten sind nur
dann enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Andernfalls werden sie nach
Aufwand oder nach vorheriger Abstimmung berechnet.
Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, Lieferungen
auszusetzen oder Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung nicht einzuräumen.
7. Lieferung, Abnahme und Korrekturen
Lieferfristen ergeben sich aus dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Sie beginnen erst,
wenn alle erforderlichen Informationen, Freigaben und Zahlungen vorliegen.
Die Lieferung erfolgt in einem üblichen digitalen Format, zum Beispiel JPEG, PNG, PDF, MP4 oder
einem anderen vereinbarten Format. Ein Anspruch auf bestimmte Dateiformate besteht nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung.
Sofern nicht anders vereinbart, sind bis zu zwei angemessene Korrektur- beziehungsweise
Feedbackrunden enthalten. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder
auf nachträglichen Richtungswechseln beruhen, werden gesondert vergütet.
Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform nachvollziehbar mitzuteilen. Nach
Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel angezeigt
wurde.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Urheberrechte und Leistungsschutzrechte an Fotografien, Videos, Konzepten, Texten, Layouts,
Präsentationen, Strategien und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Auftragnehmerin,
soweit gesetzlich nicht anders vorgesehen.
Nach vollständiger Zahlung erhält die Auftraggeber:in die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
Ohne abweichende Vereinbarung umfasst dies ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und
räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Unternehmenskommunikation, Website, Social
Media, Präsentationen, Pressearbeit, Angebote und übliche Marketingmaterialien.
Eine Weitergabe an Dritte, Nutzung durch andere Dienstleister:innen, Bearbeitung, KI-Training,
Verkauf, Unterlizenzierung oder Nutzung für fremde Marken ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich
vereinbart oder für den vereinbarten Zweck erforderlich ist.
Eine Urheberbenennung ist, soweit zumutbar und branchenüblich, vorzunehmen, zum Beispiel
„Foto/Video: Dorothea Brandt – BRANDT PRESENCE STUDIO“.
9. Referenznutzung und Persönlichkeitsrechte
Die Auftragnehmerin darf Projektergebnisse nur dann als Referenz, auf der Website, in Social Media,
in Präsentationen, in Portfolios oder in sonstiger Eigenkommunikation verwenden, wenn hierfür eine
entsprechende Einwilligung, Freigabe oder vertragliche Vereinbarung vorliegt.
Soweit Personen erkennbar abgebildet sind, sind die jeweils erforderlichen Persönlichkeitsrechte und
Einwilligungen zu beachten. Auftraggeber:innen stellen sicher, dass abgebildete Mitarbeitende,
Kund:innen oder sonstige Personen entsprechend informiert wurden und erforderliche Freigaben
vorliegen, sofern die Einholung dieser Freigaben nicht ausdrücklich von der Auftragnehmerin
übernommen wurde.
Vertrauliche Projekte oder Sperrfristen sind vor Projektbeginn in Textform mitzuteilen und individuell
zu vereinbaren.
10. Widerruf bei Verbraucher:innen
Sofern Auftraggeber:innen Verbraucher:innen im Sinne des Gesetzes sind und der Vertrag im
Fernabsatz geschlossen wird, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Diese bleiben unberührt.
Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn die
Auftragnehmerin die Leistung vollständig erbracht hat und die Verbraucher:in zuvor ausdrücklich
zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt
hat, dass sie bei vollständiger Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht verliert.
Bei individuell angefertigten oder personalisierten Leistungen können gesetzliche Ausnahmen vom
Widerrufsrecht greifen. Eine konkrete Widerrufsbelehrung sollte bei Verbraucherbuchungen separat
bereitgestellt werden.
11. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet sie der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge, Reichweiten,
Förderentscheidungen, Ranking-Ergebnisse oder Marketingwirkungen wird keine Haftung
übernommen, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend gilt.
Für Inhalte, Angaben, Marken, Aussagen, Bildfreigaben, Rechte Dritter und rechtliche Zulässigkeit der
Verwendung durch Auftraggeber:innen haften diese selbst, soweit diese Inhalte oder Nutzungen nicht
von der Auftragnehmerin zu vertreten sind.
12. Datenschutz, Vertraulichkeit und KI-Nutzung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Vertrauliche Informationen, nicht veröffentlichte Unternehmensdaten, interne Strategien und
persönliche Inhalte werden von beiden Parteien vertraulich behandelt.
Der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge zur Unterstützung von Organisation, Text, Struktur, Bildauswahl
oder Bearbeitung erfolgt nur im Rahmen angemessener Sorgfalt. Vertrauliche oder
personenbezogene Inhalte werden nicht ohne berechtigten Zweck und angemessene Grundlage in
externe Systeme eingegeben.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz
zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Meiningen. Erfüllungsort ist, soweit zulässig, der Sitz der
Auftragnehmerin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.